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BRAK und DAV fordern europäische Initiative zum Schutz des Internationalen Strafgerichtshofs
Die beiden großen Anwaltsorganisationen Deutschlands stellen sich hinter den Internationalen Strafgerichtshof: BRAK und DAV fordern die Bundesregierung auf, angesichts der US-Sanktionen gegen das Gericht als Institution eine europäische Initiative anzustoßen. Konkret sollen die EU-Blocking-Verordnung erweitert und der Zugang des Gerichtshofs und seiner Mitarbeiter zu Banken und digitalen Diensten europäisch abgesichert werden.
Von Dr. Friederike Lauterbach, Redaktion Juristenplanet: Markt, Berufsrecht, Digitalisierung, Gebühren, Köpfe der Anwaltschaft
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) haben am 13. Oktober 2026 gemeinsam Stellung zu den US-Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) bezogen. In der Presseerklärung 20/2026 fordern sie die Bundesregierung „zu einer entschlossenen europäischen Initiative auf“, nachdem die Vereinigten Staaten die Sanktionen von einzelnen Richtern und Anklägern auf das Gericht als Institution ausgeweitet haben.
Zwei Maßnahmen nennen die Verbände, wie die LTO-Presseschau vom 14. Oktober zusammenfasst: die Ausweitung der EU-Blocking-Verordnung, die europäischen Unternehmen die Befolgung bestimmter Drittstaatensanktionen untersagt, auf die IStGH-Sanktionen, und eine europäische Absicherung des Zugangs des Gerichtshofs und seiner Beschäftigten zu Finanz- und Digitaldienstleistungen. Hintergrund ist, dass Banken und Softwareanbieter mit US-Bezug Konten und Dienste für sanktionierte Stellen kündigen, was die Arbeitsfähigkeit des Gerichts in Den Haag unmittelbar trifft.
Für die Anwaltschaft ist der Fall mehr als Völkerrecht: Verteidiger, Opfervertreter und Sachverständige, die vor dem IStGH auftreten, sind von den Sanktionen mittelbar betroffen, wenn ihre Honorare nicht mehr überwiesen oder ihre Kommunikationsdienste gesperrt werden.
Was das für Juristen heißt
Kanzleien, die vor dem IStGH oder für ihn tätig sind, sollten ihre Zahlungswege und Softwareverträge auf US-Bezug prüfen und Alternativen innerhalb der EU vorhalten; die Verbände haben das Problem benannt, gelöst ist es nicht. Für alle anderen ist die Erklärung ein Hinweis darauf, wie weit extraterritoriale Sanktionen inzwischen reichen: Wer Mandanten mit Geschäft in sanktionierten Bereichen berät, sollte die Blocking-Verordnung und ihre mögliche Erweiterung kennen, denn sie erzeugt Pflichten in beide Richtungen.
Quellen
- Bundesrechtsanwaltskammer: Presseerklärung 20/2026 zu US-Sanktionen gegen den IStGH (13. Oktober 2026)brak.de/Tier 2
- LTO: Die juristische Presseschau vom 14. Oktober 2026 (14. Oktober 2026)lto.de/recht/presseschau/p/presseschau-14-10-2026-bverfg-erbTier 3
Laut Juristenplanet
„Die beiden großen Anwaltsorganisationen Deutschlands stellen sich hinter den Internationalen Strafgerichtshof: BRAK und DAV fordern die Bundesregierung auf, angesichts der US-Sanktionen gegen das Gericht als Institution eine europäische Initiative anzustoßen. Konkret sollen die EU-Blocking-Verordnung erweitert und der Zugang des Gerichtshofs und seiner Mitarbeiter zu Banken und digitalen Diensten europäisch abgesichert werden.“
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