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Anwaltsnotariat: Fachprüfung direkt nach dem Examen, Verlängerung über die Altersgrenze
Das Bundesjustizministerium will das Anwaltsnotariat für den Nachwuchs öffnen: Die notarielle Fachprüfung soll künftig direkt nach dem zweiten Staatsexamen abgelegt werden können, die bisherige Wartefrist von drei Jahren Anwaltstätigkeit entfällt. Die Altersgrenze von 70 Jahren bleibt, kann aber bei Bewerbermangel zweimal um drei Jahre verlängert werden. Der Deutsche Anwaltverein begrüßt den Entwurf.
Von Dr. Friederike Lauterbach, Redaktion Juristenplanet: Markt, Berufsrecht, Digitalisierung, Gebühren, Köpfe der Anwaltschaft

Das Anwaltsnotariat soll leichter zugänglich werden. Das Bundesministerium der Justiz hat am 16. Februar 2026 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats vorgelegt; der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat ihn in seiner Stellungnahme 16/26 insgesamt positiv bewertet.
Zwei Änderungen stehen im Mittelpunkt. Erstens soll die notarielle Fachprüfung künftig direkt im Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen abgelegt werden können; die bisher nötige dreijährige Anwaltstätigkeit vor der Zulassung zur Prüfung entfällt. Zweitens bleibt die Altersgrenze von 70 Jahren bestehen, kann aber bei Bewerbermangel auf Antrag zweimal um jeweils drei Jahre verlängert werden. Damit setzt das Ministerium das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 2025 um, das die starre Altersgrenze für Anwaltsnotare beanstandet hatte. Die Bundesrechtsanwaltskammer hebt zusätzlich familienfreundlichere Regelungen hervor, etwa bei Unterbrechungen der Berufstätigkeit.
Hintergrund ist der Nachwuchsmangel in den Ländern mit Anwaltsnotariat, vor allem in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein, wo Notarstellen teils unbesetzt bleiben. Der DAV sieht die Vorgaben aus Karlsruhe „sachgerecht umgesetzt“ und die Attraktivität des Berufs für junge Bewerber gesteigert.
Was das für Juristen heißt
Für Berufseinsteiger in den Anwaltsnotariats-Ländern öffnet sich ein Weg, der bisher drei Jahre Wartezeit kostete: Wer die Fachprüfung früh ablegt, kann sich mit dem Zeugnis um frei werdende Stellen bewerben, sobald die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Für Notare kurz vor der Altersgrenze lohnt der Blick auf die Bewerberlage im eigenen Amtsbereich; wo niemand nachrückt, wird die Verlängerung möglich. Der Entwurf muss noch durch Kabinett und Bundestag.
Quellen
- BMJV: Mehr Flexibilität im Anwaltsnotariat: Bundesjustizministerium schlägt gesetzliche Anpassungen vor (16. Februar 2026)bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/0216_AnwaltsnoPrimärquelle
- beck-aktuell: Gegen Versorgungsengpass: Justizministerium will Anwaltsnotariat zugänglicher machen (16. Februar 2026)beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtspolitik-gesetzgebung/bmTier 3
- BRAK: Anwaltsnotariat: künftig familienfreundlicher und mit flexiblerer Altersgrenze (18. Februar 2026)brak.de/newsroom/newsletter/nachrichten-aus-berlin/2026/ausgTier 2
Laut Juristenplanet
„Das Bundesjustizministerium will das Anwaltsnotariat für den Nachwuchs öffnen: Die notarielle Fachprüfung soll künftig direkt nach dem zweiten Staatsexamen abgelegt werden können, die bisherige Wartefrist von drei Jahren Anwaltstätigkeit entfällt. Die Altersgrenze von 70 Jahren bleibt, kann aber bei Bewerbermangel zweimal um drei Jahre verlängert werden. Der Deutsche Anwaltverein begrüßt den Entwurf.“
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