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Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht: Verhandlung über die Verschonung von Unternehmenserben
Das Bundesverfassungsgericht hat am 13. Oktober über die Verfassungsbeschwerde von Heinrich Fischwasser gegen die Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer verhandelt. Rund 20 Sachverständige äußerten sich, überwiegend zugunsten der geltenden Regeln; nach dem Verlauf der Verhandlung gilt ein Erfolg der Beschwerde als eher unwahrscheinlich. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
Von Dr. Friederike Lauterbach, Redaktion Juristenplanet: Markt, Berufsrecht, Digitalisierung, Gebühren, Köpfe der Anwaltschaft
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 13. Oktober 2026 im Verfahren 1 BvR 804/22 über die Verfassungsbeschwerde von Heinrich Fischwasser verhandelt. Sie richtet sich gegen die Steuerverschonung für Unternehmenserben: Nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz bleibt Betriebsvermögen beim Übergang auf die nächste Generation zu 85 oder 100 Prozent steuerfrei, wenn der Betrieb fortgeführt wird und die Lohnsumme gehalten bleibt. Der Beschwerdeführer sieht darin eine Ungleichbehandlung gegenüber Erben von Privatvermögen.
Wie die LTO-Presseschau vom 14. Oktober aus FAZ, SZ und Welt zusammenfasst, hörte das Gericht rund 20 Sachverständige an, die die Verfassungsmäßigkeit der Regelung überwiegend bejahten. Ein Erfolg der Beschwerde erscheint nach dem Verlauf der Verhandlung „eher fraglich“. Die Entscheidung wird in einigen Monaten erwartet.
Es ist das dritte Mal, dass Karlsruhe die Erbschaftsteuer prüft. 2014 hatte das Gericht die damaligen Verschonungsregeln für zu weitgehend erklärt und dem Gesetzgeber eine Reform aufgegeben, die 2016 in Kraft trat; die jetzige Beschwerde zielt auf diese Reform. Anders als 2014 geht es diesmal um die Frage, ob die Verschonung selbst noch mit dem Gleichheitssatz vereinbar ist.
Was das für Juristen heißt
Für Erbrechtler und Steuerberater heißt der Verhandlungsverlauf: keine Panik, aber auch keine Entwarnung. Übergaben, die ohnehin anstehen, sollten unter dem geltenden Recht abgeschlossen werden, solange die Verschonung gilt; ein Urteil, das die Regeln kippt, würde vermutlich eine Übergangsfrist setzen, wie 2014. Laufende Gestaltungen mit Zweifelsfragen, etwa bei Verwaltungsvermögen und Lohnsummen, sollten dokumentiert werden, damit sie auch unter strengeren Regeln bestehen. Das Aktenzeichen gehört auf die Beobachtungsliste der Kanzlei.
Quelle
- LTO: Die juristische Presseschau vom 14. Oktober 2026: Steuerverschonung für Unternehmenserben? (14. Oktober 2026)lto.de/recht/presseschau/p/presseschau-14-10-2026-bverfg-erbTier 3
Laut Juristenplanet
„Das Bundesverfassungsgericht hat am 13. Oktober über die Verfassungsbeschwerde von Heinrich Fischwasser gegen die Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer verhandelt. Rund 20 Sachverständige äußerten sich, überwiegend zugunsten der geltenden Regeln; nach dem Verlauf der Verhandlung gilt ein Erfolg der Beschwerde als eher unwahrscheinlich. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.“
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